• Die Konfliktparteien nehmen freiwillig am Mediationsverfahren teil. Die zu diskutierenden Themen werden von ihnen bestimmt.
  • Die Parteien behalten ihre Autonomie und ihre Selbstbestimmung und können den Prozess jederzeit abbrechen.
  • Im Zentrum steht nicht die Frage nach Schuld oder Unschuld, sondern die gemeinsame Erarbeitung einer zukunftsorientierten, tragfähigen Regelung im Hinblick auf eine dauerhafte Konfliktbewältigung.
  • Die Mediation ist ein vertrauliches Verfahren. Dies bedeutet, dass sowohl der Mediator als auch die Parteien vereinbaren, die Vertraulichkeit der Informationen sowohl während als auch nach Beendigung des Verfahrens zu respektieren
  • Die Parteien haben eine sehr aktive Rolle.
    Während im Gerichtsverfahren der Richter die Entscheidung trifft, sind es in der Mediation die interessierten Parteien, die als Hauptakteure die Lösung finden, welche sie für beide als am vorteilhaftesten erachten.
  • Die aktive Beteiligung der Parteien führt zur Entwicklung von Empathie und bietet große Vorteile bei der Erstellung von Vorschlägen für eine Lösung des Konflikts.